Die freie Trauung 

Warum eine freie Trauung?

Brautpaare wählen eine freie Trauung, wenn sie nicht kirchlich heiraten können oder wollen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Was alle Brautpaare, die sich für eine freie Trauung entscheiden gemeinsam haben, sie möchten zusätzlich zur formalen standesamtlichen Trauung eine emotionale stilvolle und feierliche Zeremonie.

Vorteile einer freien Trauung

Der Vorteil der freien Trauung liegt im Wesentlichen darin, dass die Trauredner*innen im Rahmen eines abgesteckten Ablaufs die Inhalte der Zeremonie, individuell auf das Paar abstimmen und ungebunden umsetzen können. 

Nachteile einer freien Trauung

Der einzige vermeintliche Nachteil besteht darin, dass Trauredner*innen auf eigene Leistung arbeiten. Die Pfarrer und Pastöre werden dagegen durch die Kirchen finanziert bzw. durch die Kirchensteuern, die das Kirchenmitglied leistet. 

Was kostet eine freie Trauung

Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Das Honorar setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. 
Je umfangreicher und aufwändiger die Planung und Gestaltung - umso kostenintensiver die Zeremonie.
Die Preise variieren zwischen 300 - 1.300 €.

Der Inhalt einer freien Trauung

Eine freie Trauung ist vielfältig und ganz individuell.
Wird lediglich eine Rede gewünscht, soll es eine christlich angelehnte Zeremonie werden oder soll ein Ritual die Trauung ergänzen.
Im Wesentlichen besteht der Ablauf aus den vier wichtigsten Punkten:

Dem Einzug der Braut/des Brautpaares, der Traurede, dem Eheversprechen, dem Ringtausch - falls gewünscht und dem Auszug des Brautpaares.

Wo kann eine freie Trauung stattfinden?

Im Grunde genommen überall wo Sie wollen. Sei es im heimischen Garten, in einem Park, an einem See, in einer Kapelle, in einem Schloss, in einem Veranstaltungssaal, am Waldrand oder auf einem Schiff. 
Der Spielraum ist nahezu grenzenlos.

Was bedeutet eine freie Trauung?

Eine freie Trauung ist eine feierliche Zeremonie, in der sich Paare ihr Eheversprechen geben. Die freie Trauung kann die standesamtliche Trauung zwar ergänzen, kann aber keine rechtlichen Verbindlichkeiten daraus ableiten. 

Um vor dem Staat offiziell und rechtlich als verheiratet zu gelten, muss also eine standesamtliche Eheschließung stattfinden.

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Ihre freie Rednerin Christina Walther